Maßnahmen des Gesetzgebers zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen? Reine Spekulation.

Best of Planfeststellung

Zitat aus: Planfeststellungsbeschluss. 4. Beschluss, S. 150; Aus der Stellungnahme zu einem der eingegangenen Einwände:

[…] „Lediglich die spekulative Annahme, dass durch eine erfolgreiche Verkehrswende die Anzahl der motorisierten Fahrzeuge auf deutschen Straßen insgesamt stark rückläufig sein wird, könnte die prognostizierte Verkehrsbelastung so weit reduzieren, dass eine Planung nach RAL mit einem RQ 21 zulässig würde. Zzt. fehlt es aber an verlässlichen Anzeichen, dass dieser Prozess wirklich in Gang kommt, so dass durchgreifende Zweifel an der Prognose zum gegenwärtigen Moment nicht erhärtet werden können.

Allerdings könnte sich durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.04.2021, der den Klimaschutz zur dringend notwendigen Aufgabe zum Schutz der Freiheitsrechte zukünftiger Generationen macht, und im Gefolge der vom Gesetzgeber nunmehr zwingend in den kommenden Jahren zu regelnden Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor ergeben, dass die vom Vorhabenträger errechnete Prognose von der tatsächlichen Entwicklung abweichen wird.

Dies ist zzt., wie oben gesagt, reine Spekulation.“

Emissionen im Verkehr: https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/emissionen-des-verkehrs#strassenguterverkehr