(Presseinfo, 21.1.22) Gestapelte Stämme auf einem kleinen Parkplatz in der Leinemasch, tiefe Spuren eines schweren Fahrzeugs an Böschungsflächen des Südschnellwegs – und die Rückmeldung der Polizei, dass die Landesstraßenbaubehörde in der Leinemasch tatsächlich „erste Vorarbeiten“ durchführe: Ist das der Beginn von „Faktenschaffen“ in der Leinemasch, das wir befürchten?
Fotos:
https://leinemaschbleibt.de/parkplatz/
https://leinemaschbleibt.de/spuren-zwischen-ssw-und-dreiecksteich/
Es könnte die Vorbereitung dafür sein, dass noch während dieser Rodungssaison bis Ende Februar die fast 12 Hektar Waldflächen im Bereich der Leinemasch zerstört werden, die einer Verbreiterung des Südschnellwegs weichen müssten.
Dabei liegen noch Klagen gegen diese Verbreiterung beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, verbunden mit einem Eilantrag, über den noch nicht entschieden wurde. So lange darf nicht gerodet werden. Selbst wenn der Eilantrag abgelehnt würde, würden Rodungen in einem unklaren Rechtsraum stattfinden – denn sollte der Klage später stattgegeben werden, wären die Rodungen rechtswidrig, die Bäume aber trotzdem weg.
Wir bemühen uns weiterhin zu klären, wo genau warum welche Bäume gefällt wurden. Auch die rechtliche Lage und die Zuständigkeiten – die sind in den Details kompliziert. Wir befürchten, dass die Klärung aller offenen Fragen womöglich mehr Zeit braucht, als es dauern würde, 12 Hektar Baumbewuchs zu fällen. Daher hoffen wir auf viele Augen und viel öffentliche Aufmerksamkeit. Wir haben eine Telefonnummer eingerichtet, unter denen uns auffällige Beobachtungen in der Leinemasch gemeldet werden können: 0157 355 362 54
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Am Sonntag sind wir wie immer in der Leinemasch unterwegs, um zu zeigen, welche Flächen für den verbreiterten Südschnellweg weichen sollen. Weichen sollen für eine grundgesetzwidrige, verfehlte Verkehrs- und Klimapolitik, die anscheinend kaum zu bremsen ist, wenn sie einmal angelaufen ist. Wir freuen uns auf viele Teilnehmer*innen.
Treffpunkt ist der Kiosk am Dreiecksteich, Sonntag 14.30 Uhr.
2G, FFP2-Maske und Abstand (angemeldete Versammlung)
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